1. VERTRAGSPARTNER; GELTUNGSBEREICH

  1. Vertragspartner ist die Tanzschule dance&more, Inhaber Albert Lah, Girardetstraße 10, 45131 Essen.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen den Teilnehmern/Teilnehmerinnen und der Tanzschule geschlossenen Verträge, soweit nichts anderes vereinbart.

2. ANMELDUNG UND VERTRAGSSCHLUSS

  1. Die Abgabe einer Anmeldung ist verbindlich. Der Vertrag über den Tanzunterricht kommt durch die Annahme der Anmeldung durch die Tanzschule zustande. Bei Anmeldungen via Internet erfolgt die Annahmeerklärung der Tanzschule per E-Mail.
  2. Bei Anmeldung von Personenmehrheiten schuldet der anmeldende Teilnehmer die gesamte Vergütung.
  3. Die Anmeldung von Minderjährigen bedarf der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters.
  4. Bei Anmeldung von einzelnen Teilnehmern (Tanz-Singles) versucht die Tanzschule, einen geeigneten Tanzpartner zu vermitteln. Die Zuordnung eines Tanzpartners wird jedoch nicht garantiert.

3. TANZUNTERRICHT UND ALLGEMEINES

  1. Die Tanzschule behält sich vor, Kurse aufgrund von zu geringer Teilnehmerzahlen kurzfristig abzusagen oder einen Wechsel des Tanzlehrers/der Tanzlehrerin, des Trainers/der Trainerin oder des Raumes (oder in externe Räumlichkeiten) vorzunehmen.
  2. Unterrichtsfreie Zeiten sind die NRW Ferien sowie gesetzliche Feiertage des Landes NRW.
  3. Die Tanzschule ist bei der Gestaltung des Unterrichts in tänzerischer und künstlerischer Hinsicht frei.
  4. Zugunsten einer planmäßigen Durchführung des Unterrichts bittet die Tanzschule um Pünktlichkeit.
  5. Tanzkurse werden mit einer bestimmten Anzahl von Unterrichtseinheiten durchgeführt.
  6. Tanzkreise (Medaillenkurse), Clubs, Zumba Fitness®, Urban Dance, Kindergruppen, nappydancers® und BabyDance werden mitgliedschaftlich durchgeführt.
  7. In mitgliedschaftlich durchgeführten Kursen regeln Zeitverträge die Dauer der Mitgliedschaft. Diese Zeitverträge können über drei, sechs oder zwölf Monate abgeschlossen werden.
  8. Die Tanzschule garantiert den Teilnehmern mitgliedschaftlich durchgeführter Kurse eine Mindestzahl von 38 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr.
  9. Die Buchung einer Flatrate berechtigt zur Teilnahme am gesamten Angebot einer Tanzart.
    Tanzarten sind: Paartanz, Zumba Fitness®, Urban Dance, Kids Dance, Ballett.
    Partys, Workshops, Sondertraining und das Tanzen in einer Formation sind in einer Flatrate nicht inbegriffen.
  10. Die Anmeldung zu einer Formation beinhaltet die jeweilige Flatrate der Tanzart.
  11. Die Teilnahme an Aufführungen oder Wettkämpfen wird ausschließlich durch die Tanzschule in Zusammenarbeit mit den Trainern organisiert.
    Die Auswahl der Tänzer für diese Veranstaltungen trifft der Trainer.

4. VERGÜTUNG

  1. Sämtliche Vergütungen verstehen sich als Endpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
  2. Die Nichtteilnahme am Tanzunterricht befreit nicht von der Vergütungspflicht.
  3. Teilnehmer des Lastschriftverfahrens tragen die Kosten für nicht erfüllte Lastschriften (Bank-, Rücklastschrift-, Mahn-, Bearbeitungsgebühren).
  4. Kurshonorare von zeitlich begrenzten Kursen sind bis zur ersten Unterrichtsstunde in Bar oder per EC-Karte zu bezahlen.
  5. Bei Nichtteilnahme am gebuchten Kurs stellt die Tanzschule dem Teilnehmer auf Wunsch eine Gutschrift über den versäumten Kurs aus, die innerhalb eines Jahres einlösbar ist.
  6. Mitgliedsbeiträge mit monatlicher Zahlungsweise werden jeweils zum 5. des Monats per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Dies gilt auch für die unterrichtsfreie Zeit.
  7. Versäumte Stunden können nur nachgeholt werden, wenn ein parallel laufender Tanzkreis oder Club Gelegenheit dazu bietet.
    Bei Nachweis außergewöhnlicher Härten (z. B. schwere Krankheit) kann im Einzelfall eine ruhende Mitgliedschaft vereinbart werden.
  8. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder durch die Tanzschule anerkannt wurden. Der Teilnehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  9. Kurshonorare für Zeitverträge (siehe 3.6 f.) richten sich nach den jeweils aktuell gültigen Preisinformationen (auf unserer Webseite www.ts-dance.de aufgelistet und in der Tanzschule ausliegend).
  10. Die Tanzschule behält sich das Recht vor, Kurspreise gegebenenfalls jährlich anzupassen.

5. KÜNDIGUNG

  1. Eine Kündigung hat in Textform oder per Online-Formular zu erfolgen. Rein mündliche Kündigungen werden nicht akzeptiert.
  2. Jedes Mitglied erhält nach Abgabe der schriftlichen Kündigung eine Bestätigung per Post oder E-Mail.
  3. Ein Zeitvertrag ist 6 Wochen vor Vertragsablauf zu kündigen.
    Bei Nichtkündigung verlängert dieser sich automatisch um die abgeschlossene Laufzeit zu gleichen Konditionen.
  4. Die Tanzschule behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs über zwei Monate den Vertragspartner fristlos zu kündigen.
    Der ausstehende Betrag ist dennoch zu begleichen.
  5. Die Mitgliedschaft der Turnierformationen ist 6 Wochen vor Saisonende zum 30.09. zu kündigen.
    Bei Nichtkündigung bzw. nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich der Vertrag jeweils um denselben Vertragszeitraum mit gleichbleibender Kündigungsfrist.
  6. Sofern die vertraglich festgelegten 38 Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr geleistet werden (Präsenz- oder/und Onlineform), besteht kein Anspruch auf fristlose Kündigung.
  7. Eine zeitbegrenzte Schließung der Tanzschule durch Anordnung der Regierung oder höhere Gewalt liefert ebenfalls keine Berechtigung zur fristlosen Kündigung.

6. URHEBERRECHTSHINWEIS

  1. Choreographien, Schrittsätze oder andere geistige Schöpfungen der Tanzlehrer und Trainer genießen nach Maßgabe des Gesetzes Urheberrechtsschutz. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt.

 

7. HAFTUNG

  1. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Tanzschule nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Tanzschule auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der Tanzschule gilt.

 

8. FILM- UND FOTOAUFNAHMEN

  1. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer gegenüber der Tanzschule, dass er der Veröffentlichung von persönlichen Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Internet, zustimmt und keine Vergütungsansprüche erhebt.

 

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Textformerfordernis
    Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gemäß §126b BGB (z.B. E-Mail, postalisch).
  2. Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse oder betriebliche Umstrukturierung können zur Änderung der AGB führen. Dem Kunden werden Änderungen dieser AGB spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens per E-Mail oder postalisch in Textform angeboten. Die Änderungen können vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens entweder angenommen oder abgelehnt werden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde die AGB nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.
  4. Erfüllungsort ist, soweit eine Regelung hierüber zulässig ist, Essen. Sofern der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Essen als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Stand: August 2020